Die Notstandsgesetze
zuletzt aktualisiert: 11.05.2007
Ende Mai 1968 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Ergänzung des Grundgesetzes um Notstandsparagraphen. Diese ermöglichten im Verteidigungsfall und bei inneren Unruhen die Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Zuvor war es zu heftigen öffentlichen Debatten gekommen. Gegen die Gesetzespläne hatte sich eine außerparlamentarische Opposition aus Studentenverbänden, Gewerkschaften, Intellektuellen und kirchlichen Organisationen gebildet. In bundesweiten Aktionen, Streiks und Sternmärschen protestierten sie gegen die Gesetze, die sie als unvereinbar mit den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipen ansahen.
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